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Lebensbeschreibungen von Juristen, vor allem von Strafjuristen, hatten lange Zeit Seltenheitswert. Inzwischen ist die Zurückhaltung gegenüber Juristenbiographien aber einer intensiven biographischen Aktivität gewichen. Immerhin haben „die Juristen" in der Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts vielfach an gesellschaftlichen Entwicklungen mittelbar oder unmittelbar mitgewirkt, sie getragen oder umgesetzt. Die Verknüpfung biographischer Forschung mit Werkanalysen vor dem Hintergrund zeitgeschichtlicher Entwicklung ist das Anliegen dieser Abteilung.
Bereits v. Liszt verstand die Strafrechtswissenschaft als eine zusammenhängende Gesamtheit. In diesem Sinne beleuchten bedeutende Strafrechtswissenschaftler/-innen die allgemeine Entwicklung ihrer Disziplin seit der letzten Hälfte des 20. Jahrhunderts. In den Selbstdarstellungen wird nicht nur das eigene Wirken in der juristischen Lehre und/oder Praxis erörtert, sondern auch allgemeine Fragen der Strafrechtswissenschaft behandelt.
Das Buch zeichnet die Vita des bekannten Richters und Rechtspolitikers nach, der mit zahlreichen, zum Teil umstrittenen, aber trotzdem erfolgreichen Reformvorschlägen für die Justiz hervorgetreten ist. Der Autor verwendet hierfür auch Archivalien, darunter die nicht veröffentlichten Lebenserinnerungen Wassermanns. In einem eigenen Kapitel setzt er sich am Schluss eingehend mit den Reformvorschlägen Wassermanns auseinander.
Otto Kahn-Freund war einer der bedeutendsten Arbeitsrechtler des 20. Jahrhunderts. Der Schüler Hugo Sinzheimers war Vorsitzender Richter am Berliner Arbeitsgericht, ehe ihn die Nationalsozialisten zur Emigration zwangen. In Oxford wurde er Lehrstuhlinhaber für Comparative Law und Mitglied der International Law Society. Im Vordergrund der vorliegenden Arbeit steht sein arbeitsrechtlicher Einfluss bis 1933, welcher bis in die Gegenwart wirkt.
Das deutsche Strafrecht ist weltweit rezipiert worden. Über Japan gelangte es nach Südkorea und Taiwan und von dort nach China; das chinesische Strafgesetzbuch von 1997 ist sehr stark dem deutschen Vorbild verpflichtet. Dasselbe gilt für das neue türkische Strafgesetzbuch von 2005. Spanien und die Länder Südamerikas haben ebenfalls deutsches Strafrecht rezipiert. In allen genannten Ländern orientiert sich auch die Strafrechtswissenschaft mehr oder weniger stark am deutschen Modell. Aufsätze und Lehrwerke aus Deutschland werden übersetzt; es finden zahlreiche gemeinsame Tagungen statt und viele Doktoranden aus den genannten Ländern reisen nach Deutschland, um hier ihre wissenschaftliche Schulung zu erhalten. In diesem Sammelband sind die Autobiographien solcher ausländischer Kollegen versammelt worden, die sich in besonderer Weise um die Zusammenarbeit mit der deutschen Strafrechtswissenschaft verdient gemacht haben.
Die Lebensgeschichte des Juristen und Revolutionärs Jodocus Donatus Hubertus Temme ist ein leuchtendes Beispiel für ein aufrechtes Juristenleben im 19. Jahrhundert. Dennoch sind sein Leben und Werk überwiegend der Vergessenheit anheimgefallen. Wenn man sich überhaupt noch an Jodocus Temme erinnert, steht sein politisches Wirken als Demokrat, der in der Revolution von 1848/49 für den Grundsatz der Volkssouveränität und den Konstitutionalismus gekämpft hat, im Vordergrund. Das neunzehnte Jahrhundert war jedoch auch das Jahrhundert der umwälzenden Reformen auf dem Gebiet des Strafverfahrensrechtes. In engem Zusammenhang mit der rechtsstaatlichen Entwicklung im Staats- und Verfassungsrecht wurden Forderungen nach einem öffentlichen und mündlichen Strafverfahren mit Geschworenen, sowie nach der Einführung einer Staatsanwaltschaft laut. Diese Arbeit unternimmt den Versuch, unter Berücksichtigung der politischen Bezüge der damaligen Zeit, Temmes Wirken auf strafprozessualem Gebiet näher zu beleuchten. Das Hauptaugenmerk ist in diesem Zusammenhang darauf gerichtet, Temmes Grundanschauungen zu den wesentlichen strafprozessualen Reformforderungen des 19. Jahrhunderts herauszuarbeiten.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Leben und Werk des Juristen Friedrich Karl von Strombeck, der im 18. Jahrhundert überwiegend als Jurist im braunschweigischen Raum tätig war. Neben seiner juristischen Tätigkeit so fungierte Strombeck etwa als Justitiar der braunschweigischen Prinzessin Auguste Dorothea, und als Richter machte er sich vor allem als Übersetzer klassischer Autoren einen Namen. Seinen Karrierehöhepunkt erreichte Strombeck in den Jahren der französischen Besatzung. Nach dem Zusammenbruch des Königreichs Westfalen musste er sich zunächst in den Privatstand zurückziehen. Im Jahre 1816 kehrte er in das politische Geschehen zurück und rehabilitierte sich so weit, dass er 1830, im Jahre der braunschweigischen Revolution, als Vertreter des Adels die Verhandlungen mit Herzog Karl II. führte. Strombeck starb 1848 im Jahr der gesamtdeutschen Revolution.Innerhalb der analysierten Werke von Strombecks findet der Strombeck'sche Strafgesetzentwurf aus dem Jahre 1829 besondere Berücksichtigung, der im Rahmen der vorliegenden Arbeit einer eingehenden Analyse unterzogen wurde. Als besonders herausragend gilt in diesem Zusammenhang Strombecks Einsatz für die Abschaffung der Todesstrafe sowie in Anlehnung an die Leopoldina aus dem Jahre 1792 die Anbringung milder Strafen.
21 Selbstdarstellungen bedeutender Strafrechtslehrer beleuchten die Entwicklung der deutschsprachigen Strafrechtswissenschaft der letzten fünf Jahrzehnte. Die Autoren schildern ihre persönlichen Eindrücke der Nachkriegszeit - die älteren Autoren sogar von NS-Zeit und 2. Weltkrieg - und der damaligen Studienbedingungen. Prägend war für viele die Strafrechtsreformdiskussion, die im Entwurf von 1962 und dem Alternativentwurf von 1966 gipfelte. Sie gehen ein auf die studentische Revolte der späten 60er und frühen 70er Jahre und die oftmals kritische Auseinandersetzung mit den Reformen im Besonderen Teil seit Mitte der 70er Jahre. Behandelt werden zudem allgemeine Themen, wie das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Praxis, Fragen der Hochschuldidaktik sowie die Veränderung im Stil der Strafrechtswissenschaft seit den 90er Jahren.Die deutsche Strafrechtswissenschaft genießt hohes internationales Ansehen. Das ist nicht zuletzt Verdienst der in diesem Band versammelten Autoren. Häufig werden daher internationale Kontakte, aber auch die Internationalisierung strafrechtswissenschaftlicher Arbeit an sich thematisiert.Dass die Beschäftigung mit Recht weit mehr ist als das bloße Lösen komplexer Fälle in begrenzter Zeit, zeigen die hier versammelten Autobiographien in eindrucksvoller Weise. So vermögen die Lebensläufe nicht zuletzt die enge Verflechtung der Rechtswissenschaft mit der allgemeinen kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung vor Augen zu führen.Gerade die Autobiographien bedeutender Gelehrter eröffnen neue Blickwinkel. Durch die Selbstdarstellung tritt die Person hinter ihrem Werk hervor. Damit gewinnt auch das Werk selbst an Plastizität, manches erscheint in neuem Licht und Nuancen werden verständlich.