Veröffentlichen Sie Ihren Artikel
Jeder Wissenschaftsverlag hat seine eigenen Veröffentlichungsrichtlinien. Erfahren Sie, wie De Gruyter die verschiedenen Phasen bei der Veröffentlichung von Artikeln abwickelt.
Open-Access-Vereinbarungen
De Gruyter hat mit Bibliothekskonsortien und führenden Universitätsbibliotheken weltweit mehr als 20 institutionelle Open-Access-Vereinbarungen geschlossen. Diese Vereinbarungen gewähren den lesenden Zugriff auf unser Zeitschriftenportfolio und ermöglichen es den Autorinnen und Autoren der teilnehmenden Einrichtungen, ihre Artikel im Open Access zu publizieren.
Während der Fokus in der Vergangenheit ausschließlich auf unseren hybriden Zeitschriften lag, werden diese Vereinbarungen nun schrittweise erweitert, um auch die Veröffentlichung in unseren goldenen Open-Access-Zeitschriften zu ermöglichen und unser Subscribe-to-Open-Programm zu unterstützen. Dadurch garantieren wir, dass Autorinnen und Autoren von teilnehmenden Institutionen ihre Artikel Open Access in jeder unserer Zeitschriften publizieren können, während wir gleichzeitig die Open-Access-Transformation vorantreiben.
Wenn Sie als Autorin oder Autor Ihren Zeitschriftenartikel in Open Access publizieren möchten, sollten Sie zunächst anhand der untenstehenden Liste prüfen, ob Ihre Institution eine Open-Access-Vereinbarung mit De Gruyter hat. Ist dies der Fall, reichen Sie bitte Ihren Artikel unter Ihrer institutionellen E-Mailadresse ein, sodass wir den Rest für Sie erledigen können.
Vereinbarungen können sowohl für hybride als auch für reine Open-Access-Zeitschriften von De Gruyter gelten. Zeitschriften unserer Verlagspartner sind ausgeschlossen. Um zu überprüfen, ob die Zeitschrift, für die Sie Ihren Artikel einreichen, unter eine Vereinbarung fällt, überprüfen Sie bitte das Profil Ihrer Institution oder kontaktieren Sie uns unter oafunding@degruyter.com.
Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen in Australien und Neuseeland können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Diese Vereinbarung gilt bis 31.12.2024.
Berechtigte Einrichtungen:
Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen in Österreich können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Diese Vereinbarung gilt bis 31.12.2024.
Berechtigte Einrichtungen:
Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen in Kanada können Artikel in allen hybriden und fully OA-Zeitschriften von De Gruyter kostenlos publizieren. (APCs werden von der jeweiligen Einrichtung gedeckt)
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Diese Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2028.
Berechtigte Einrichtungen:
Autorinnen und Autoren von Einrichtungen, die mit dem CzechELib-Konsortium verbunden sind, können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Diese Vereinbarung gilt bis 31.12.2024.
Berechtigte Einrichtungen:
Autorinnen und Autoren der University of Southern Denmark in Dänemark können Artikel in allen hybriden und fully OA-Zeitschriften von De Gruyter kostenlos publizieren. (APCs werden von der jeweiligen Einrichtung gedeckt)
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Diese Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2026.
Autorinnen und Autoren der University of Eastern Finland in Finnland können Artikel in allen hybriden und fully OA-Zeitschriften von De Gruyter kostenlos publizieren. (APCs werden von der jeweiligen Einrichtung gedeckt)
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Diese Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2024.
Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen die mit dem Couperin-Konsortium assoziiert sind, können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Berechtigte Einrichtungen:
De Gruyter hat einen bundesweiten Transformations-Rahmenvertrag mit über 60 Instituten, vertreten von der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen abgeschlossen.
Autorinnen und Autoren der teilnehmenden Einrichtungen können Artikel unter folgenden Bedingungen Open Access publizieren:
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Welche Einrichtungen nehmen am HSS Transformations-Rahmenvertrag teil?
Welche hybriden Zeitschriften sind von der Vereinbarung abgedeckt?
Welche Artikeltypen können im Rahmen der Vereinbarung OA publiziert werden?
Neben Forschungsartikeln fallen auch andere Artikelarten wie Buchreviews unter das Abkommen.
De Gruyter hat einen bundesweiten Transformations-Rahmenvertrag mit über 50 Instituten, vertreten von der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen abgeschlossen.
Autorinnen und Autoren der teilnehmenden Einrichtungen können Artikel unter folgenden Bedingungen Open Access publizieren:
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Welche Einrichtungen nehmen am Transformations-Rahmenvertrag teil?
Welche hybriden Zeitschriften sind von der Vereinbarung abgedeckt?
Welche Artikeltypen können im Rahmen der Vereinbarung OA publiziert werden?
Neben Forschungsartikeln fallen auch andere Artikelarten wie Buchreviews unter das Abkommen.
Autorinnen und Autoren von Einrichtungen, die mit dem HEAL-Link Konsortium in Griechenland, verbunden sind, können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Diese Vereinbarung gilt bis 31.12.2024.
Berechtigte Einrichtungen:
Autorinnen und Autoren von Einrichtungen, die mit dem EISZ Ungarn-Konsortium (unten aufgeführt) verbunden sind, können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Diese Vereinbarung gilt bis 31.12.2024.
Berechtigte Einrichtungen:
Autorinnen und Autoren mit dem MALMAD-Konsortium in Israel affiliiert sind, können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Diese Vereinbarung ist gültig bis 31.12.2024.
Berechtigte Einrichtungen:
Autorinnen und Autoren von Einrichtungen, die mit der CRUI-CARE Conferenza dei Rettori delle Università Italiane (unten aufgeführt) verbunden sind, können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Diese Vereinbarung ist gültig bis 31.12.2025.
Berechtigte Einrichtungen:
Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen in Japan können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Diese Vereinbarung ist gültig bis 31.12.2024.
Berechtigte Einrichtung:
Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen in Luxemburg können Artikel in allen hybriden und fully OA-Zeitschriften von De Gruyter kostenlos publizieren. (APCs werden von der jeweiligen Einrichtung gedeckt)
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Diese Vereinbarung gilt bis 31.12.2024.
Berechtigte Institutionen:
Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen die mit dem KERIS-Konsortium in Korea assoziiert sind, können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Diese Vereinbarung ist gültig bis 31.12.2025.
Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen in Mexiko können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Diese Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2024.
Berechtigte Einrichtungen:
Autorinnen und Autoren von Einrichtungen, die mit dem SURF Konsortium, dem Konsortium von Universitätsbibliotheken in den Niederlanden, verbunden sind, können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Diese Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2025.
Berechtigte Einrichtungen:
Autorinnen und Autoren von Einrichtungen, die mit UNIT Konsortium in Norwegen (unten aufgeführt) verbunden sind, können Erstveröffentlichungen und Artikel in Open Access mit folgenden Bedingungen und Rabatten publizieren:
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Diese Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2024.
Berechtigte Einrichtungen:
Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen in Polen können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Berechtigte Einrichtung:
Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen in Katar können Artikel in allen hybriden und fully OA-Zeitschriften von De Gruyter kostenlos publizieren. (APCs werden von der jeweiligen Einrichtung gedeckt)
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Diese Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2024.
Berechtigte Einrichtungen:
Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen in Slowenien können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Diese Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2024.
Berechtigte Einrichtungen:
Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen in Spanien können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Berechtigte Einrichtung:
Autorinnen und Autoren von Einrichtungen, die mit dem BIBSAM Konsortium (unten aufgeführt) in Schweden verbunden sind, können Artikel in allen hybriden und fully OA-Zeitschriften von De Gruyter kostenlos publizieren. (APCs werden von der jeweiligen Einrichtung gedeckt)
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Diese Vereinbarung gilt bis 31.12.2024.
Berechtigte Einrichtungen:
De Gruyter bietet eine Verrechnung von bis zu 90 Prozent der APC an, die von den teilnehmenden Einrichtungen übernommen wird (unten aufgeführt).
Diese Vereinbarung gilt nur für Artikel in Zeitschriften, die von der jeweiligen Einrichtung im Rahmen des Schweizer Konsortiums lizenziert wurden. APCs für reine OA-Zeitschriften sind nicht berücksichtigt.
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Diese Vereinbarung ist gültig bis 31.12.2024.
Berechtigte Einrichtungen:
Autorinnen und Autoren von Einrichtungen, die mit dem JISC Konsortium verbunden sind (siehe unten), können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Diese Vereinbarung ist gültig bis 31.12.2024.
Berechtigte Einrichtungen:
Autorinnen und Autoren von unten aufgeführten Einrichtungen können Artikel unter folgenden Bedingungen in Open Access publizieren:
Bei Artikeln mit mehreren Autoren wird der Autor, der Verlagsansprechpartner ist, als berechtigter Autor gezählt. Der Verlagsansprechpartner ist der Autor, der den Veröffentlichungsvertrag unterzeichnet (sog. „corresponding author“).
Berechtigte Einrichtungen:
Alle der jeweiligen Einrichtung angehörenden Lehr- und Forschungskräfte sowie alle bei Annahme der Publikation eingeschriebenen Studierenden sind anspruchsberechtigt. Wird ein Artikel von mehreren Autoren veröffentlicht, ist der Autor, der der Verlagsansprechpartner ist, der Anspruchsberechtigte (sog. corresponding author).
Die folgenden Artikelarten fallen unter die Vereinbarung:
Research Article – Artikel, der üblicherweise neue Ergebnisse vorstellt; Artikel dieser Art können als originäre Forschung, Originalartikel, Originalarbeit oder Forschungsarbeit bezeichnet werden.
Review Article – Artikel, der bereits veröffentlichte Ergebnisse interpretiert.
Rapid Communication – Kurzer Artikel, der für eine rasche Veröffentlichung eingereicht wird und die gleiche Struktur aufweist wie ein Standardartikel.
Case Report – Artikel in medizinischen Fachzeitschriften.
Bitte beachten Sie, dass die Artikel Originaltexte sein müssen, nicht gegen Gesetze und/oder Rechte Dritter verstoßen dürfen und ethische Standards einhalten.
Hybride Zeitschriften:
Reine Open-Access-Zeitschriften:
Für weitere Informationen oder um zu besprechen, wie wir Ihnen bei der Finanzierung und Veröffentlichung Ihrer nächsten Veröffentlichung helfen können, wenden Sie sich an unser Open Access Funding-Team: OAfunding@degruyter.com.