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Das Insolvenzrecht gehört zu dem Kernbestand der Regelwerke, die das Vertrauen der Rechtsgenossen in eine Rechtsordnung sichern. Es regelt die Bedingungen allseitiger Haftung eines Schuldners und steckt damit zugleich den Rahmen ab, innerhalb dessen die Gläubiger erwarten können, dass ihre Rechte in einer und durch eine Reorganisation und Sanierung des schuldnerischen Unternehmens gewahrt werden.
Die faktische Wirkung des Insolvenzrechts endet nicht an nationalstaatlichen Grenzen. Das Insolvenzverfahren ist nach seinem Anspruch auf universelle Geltung angelegt. In fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt heute als innerstaatliches Recht ein gemeinsames Recht grenzüberschreitender Insolvenzverfahren. Dieses gemeinsame europäische Recht strahlt auf die innerstaatlichen Reformbemühungen aus – es hat Einfluss auf die Insolvenzgesetzgebung. Die innerstaatlichen Gesetzgebungen werden zudem von UNCITRAL-Modellgesetzgebungen beeinflusst. Die wissenschaftliche Diskussion geht zusehends auf die damit ausgelösten Konvergenzbewegungen ein; die Praxis bedarf rechtsdogmatischer Aufklärung über die komplexer werdenden Regelungen des Insolvenzrechts und der Unterrichtung über die Strukturen und Problemstellungen ausländischer europäischer und außereuropäischer Insolvenzrechte, auch und gerade in ihrer Wechselwirkung mit dem deutschen Recht.
Die Schriftenreihe der DZWIR ist ein Forum dieser Diskussionen. Sie wird in loser Folge monographische Untersuchungen zu Grundsatzfragen des deutschen, europäischen und internationalen Insolvenzrechts veröffentlichen. Damit leistet diese Schriftenreihe einen Beitrag ebenso zur rechtsdogmatischen Klärung von Streitfragen wie nicht minder zur Unterstützung der europäischen Integration der nationalstaatlichen Insolvenzrechte.
Das Werk untersucht, ob es nach geltendem Recht Mechanismen gibt, die es im Insolvenzverfahren über das Vermögen eines konzernierten Rechtsträgers zulassen, auf das Vermögen verbundener Gesellschaften zuzugreifen. Auf der Kehrseite werden die Risiken eines solchen Eingriffs betrachtet: Gruppen-Folgeverfahren, Insolvenzanfechtungen sowie die haftungsrechtlichen Probleme der Geschäftsführungsorgane stehen im Mittelpunkt der Betrachtung.
Das Werk untersucht die immer wieder auftretende Problematik von Beitritten originär nicht planbeteiligter Dritter zu Insolvenzplänen. Neben einer fundierten wissenschaftlichen Aufarbeitung, die auch eine rechtsökonomische Analyse der Beitrittsthematik beinhaltet, fasst die Arbeit auch praktisch relevante Gestaltungsprobleme ins Auge. Fallbeispiele sowie ein Ausblick auf mögliche Beitritte zu Restrukturierungsplänen runden die Ausführungen ab.
Die Arbeit stellt das derzeitige sowie künftige Deutsche und Europäische Konzerninsolvenzrecht umfassend dar. Sie klärt die Voraussetzungen, unter denen sich eine koordinierte Verfahrensführung nach aktuellem sowie künftigem Recht realisieren lässt. Ausgewählte Rechtsprechung deutscher sowie europäischer Insolvenzgerichte wird praxisgerecht ausgewertet.
Dargestellt wird die für das Insolvenzrecht bedeutsame Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des BGH und deren Auswirkungen auf die Dogmatik des Insolvenzrechts. Der Band behandelt die Rechtsprechung des BGH der Jahre 2012-2014 und setzt damit die zur Rechtsprechung der Vorjahre bereits erschienenen Bände fort.
Das Buch macht verständlich, weshalb das deutsche und europäische Insolvenzrecht angesichts der sozio-ökonomischen Krise des Schuldners die gegenwärtig normierten Bewältigungsprogramme bereitstellt, um diesen im Eigen- und Gläubigerinteresse mit verschiedenen Techniken stärker an das unvermeidlich gewordene Insolvenzverfahren zu binden.
Es ist das Ziel der vorliegenden Arbeit, einen kompakten Überblick über die landwirtschaftsspezifischen Frage- und Problemstellungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu verschaffen. Die Arbeit soll dem Insolvenzverwalter, dem Landwirt sowie Beratern in der Landwirtschaft die für eine Landwirtschaftsinsolvenz erforderlichen Kenntnisse verschaffen und die Sensibilität in diesem Bereich fördern. Die Untersuchungen sollen zudem zeigen, welche Möglichkeiten der Insolvenzverwalter und die Gläubiger haben, das Verfahren zu gestalten und welche Risiken, Haftungsprobleme und Vorschriften in diesem Zusammenhang zu beachten sind.
Das ESUG hat mit der Verstärkung des Einflusses der Gläubiger, der Ermöglichung von Eingriffen in Gesellschafterrechte durch den Insolvenzplan und debt-equity-swaps und nicht zuletzt mit der Förderung der Eigenverwaltung das Gesicht des Insolvenzrechts nachhaltig verändert.Die Judikatur des BGH hat seit Inkrafttreten der InsO auf deren dogmatischen Gehalt tiefen Einfluss genommen. Im Folgenden wird die Darstellung der (meist) höchstrichterlichen Auslegung der Regelungen des noch geltenden Insolvenzrechts nachvollzogen.
Covenants sind Nebenabreden in Kreditverträgen, durch die sich Kreditgeber ihr Kreditausfallrisiko absichern lassen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Kreditsicherheiten entfalten Covenants präventive Wirkung, indem Kreditgeber hierdurch einen umfassenden Einblick in das wirtschaftliche Geschehen beim Kreditnehmer sowie die Möglichkeit der Einflussnahme erhalten. Mittels Covenants können sich Kreditgeber daher nicht nur einen erheblichen Informationsvorsprung verschaffen, sondern auch eine Steuerungsfunktion beim Kreditgeber übernehmen. Das vorliegende Werk untersucht für den Fall der Insolvenz des Kreditnehmers, welche Auswirkungen Covenants auf die Stellung des Kreditgebers und dessen Kreditforderung hat. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, ob dem Kreditgeber hierdurch bestimmte Pflichten erwachsen und Haftungs- bzw. Anfechtungsrisiken drohen.
Mit dem vorliegenden Werk werden die im Rahmen von Scheckzahlungen möglichen insolvenzrechtlichen Probleme aus Sicht der einzelnen am Scheckzahlungsverkehr beteiligten Personen erstmalig umfassend und detailliert rechtsdogmatisch untersucht. Die Untersuchung befasst sich hierbei insbesondere mit den 3 wesentlichen Gebieten der Scheckzahlungen in der Insolvenz des Scheckausstellers, der Scheckzahlungen in der Insolvenz des Scheckeinreichers und der Weitergabe von Kundenschecks in der Insolvenz des ersten Schecknehmers.
Durch die Neuregelung der §§ 208 ff. InsO sollte die erforderliche gesetzliche Grundlage für die Abwicklung masseunzulänglicher Verfahren geschaffen werden. Der Gesetzgeber hatte erkannt, dass die Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. der Verfahrensabbruch nach Eröffnung zu einer erheblichen Gefährdung des Geschäftsverkehrs führen kann. Trotz des gesetzgeberischen Ziels einer umfassenden Regelung sind - insbesondere durch die unbestimmte Formulierung von § 208 InsO hinsichtlich des Fortbestands der Verwaltungs- und Verwertungspflicht des Verwalters - jedoch wesentliche Fragen der Abwicklung des masseunzulänglichen Verfahrens ungeklärt geblieben. Mit der vorliegenden Arbeit sollen diese Unsicherheiten und offenen Punkte der gesetzlichen Regelung aufgegriffen und hierfür Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Eine Alternative zur Liquidation des Schuldners im Wege des Konkurs- bzw. Insolvenzverfahrens kann die Wiederherstellung seiner Zahlungsfähigkeit entweder im Wege des Insolvenzverfahrens oder außerhalb eines solchen sein. Sie kann mit Hilfe unterschiedlicher Maßnahmen durchgeführt werden. In dem vorliegenden Werk wird eine dieser Maßnahmen im Rahmen einer vergleichenden Untersuchung deutschen und russischen Rechts ausführlich dargestellt: die Kreditvergabe, die auf die langfristige Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners ausgerichtet ist, der Sanierungskredit.
Der vorliegende Band liefert eine umfassende Darstellung des europäischen Insolvenzrechts und befasst sich mit den Fragestellungen des grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens, die nunmehr im europäischen Raum durch die EuInsVO aus einer rein akademischen Sphäre gerückt und insbesondere auch für Praktiker zu Problemen der Anwendung und Auslegung des Gemeinschafts-Insolvenzrechts geworden sind.
Die Beiträge des vorliegenden Bandes reichen von der Erörterung aktueller Fragen des deutschen und internationalen Insolvenzrechts bis zur Behandlung von Grundsatzproblemen der Geschichte des Insolvenzrechts.Im Einzelnen:
Der Erfolg des Insolvenzverfahrens für die Insolvenzgläubiger und die Erreichung der Insolvenzzwecke hängt maßgebend vom Geschick und den Fähigkeiten des Insolvenzverwalters ab. Der Aufsicht des Insolvenzgerichts über den Insolvenzverwalter kommt deshalb eine wesentliche Bedeutung für das Gelingen des Insolvenzverfahrens zu. Mit der vorliegenden Arbeit sollen deshalb Anstöße nicht nur für die rechtliche Diskussion über die insolvenzgerichtliche Aufsicht, sondern auch für deren Handhabung im Alltag der Insolvenzgerichte gegeben werden.
Das Interesse eines Mieters von Gewerbeflächen am Erhalt seiner Mietsache kann von überragender Bedeutung sein. Seine Verbundenheit mit einem Gewerbebetrieb, in den er zu investieren bereit ist und der ihm Grundlage seiner wirtschaftlichen Existenz ist, stärkt seinen Wunsch nach einer langfristigen Sicherung. Im Falle einer Insolvenz des Vermieters rückt aber dessen Interesse in den Hintergrund, und die Ansprüche seiner Gläubiger treten nach vorn. Die Insolvenzordnung gibt mit § 111 dem Erwerber eines Mietobjektes das Recht zur Kündigung des Vertrages zum nächstmöglichen Termin. Diese für den Mieter nicht vorhersehbare Entwicklung kann seine Existenz durch Entzug der Mietsache, d. h. seines Geschäftes/Ladens oder Betriebes bedrohen.
Die vorliegende Arbeit behandelt die typischen Fallkonstellationen und beantwortet die Frage, ob das Sonderkündigungsrecht nach § 111 InsO wirksam verhindert werden kann. Im ersten Teil wird die mietvertragliche Ausgangssituation dargestellt, der zweite befasst sich mit der Vorschrift des §111 InsO, der dritte mit der Kündigung des Erstehers in der Zwangsversteigerung ( § 57a ZVG). Daran anknüpfend widmen sich die nächsten Kapitel der Mietsicherungsdienstbarkeit in der Praxis sowie dem Thema Sicherungszweck. Schließlich wird der Sicherungsvertrag behandelt. Der Anhang enthält Musterformulierungen aus der Praxis.
Der vorliegende Tagungsband beruht auf Vorträgen, die am 8./9. Juni 2007 auf dem 3. Kieler insolvenzrechtlichen Symposium der Hanns-Martin Schleyer-Stiftung in Kiel zu aktuellen Fragen des deutschen und internationalen Insolvenzrechts gehalten worden sind. Dabei wurden Fragen
untersucht.
Ein Ziel der Neuregelungen der Insolvenzordnung war es, die Anfechtungsmöglichkeiten auszuweiten. Zugunsten der Gläubiger sollten im Rahmen der neuen Ordnungsfunktion des Insolvenzrechts vermehrt Ansprüche zur Masse gezogen werden, die von den Insolvenzverwaltern gerichtlich durchgesetzt werden müssen. Wegen unzulänglicher Massen sind die Insolvenzverwalter, wie auch bereits zu Zeiten der Konkursordnung, jedoch meist auf eine Fremdfinanzierung angewiesen: Entweder durch staatliche Prozesskostenhilfe oder mit Hilfe der Finanzierungsbereitschaft von Insolvenzgläubigern. Da beide Finanzierungsmöglichkeiten in der Praxis eher theoretischer Natur sind, blieb den Insolvenzverwaltern oftmals nur noch die Möglichkeit, das Klageverfahren auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu führen und damit in unzulässiger Weise privates Vermögen mit dem Insolvenzverfahren zu verbinden. Seit der Jahrtausendwende haben sich nun gewerbliche Prozessfinanzierer auf dem Markt etabliert und stellen für Insolvenzverwalter eine sinnvolle Finanzierungsalternative dar.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Problemen, die sich im Zusammenspiel des Insolvenzverwalters mit der gewerblichen Prozessfinanzierung und der staatlichen Prozesskostenhilfe ergeben. Sie soll all denjenigen Verfahrensbeteiligten eine sinnvolle Hilfe sein, die in der täglichen Praxis mit den aufgezeigten Problemen konfrontiert werden.
Der vorliegende Tagungsband beruht auf Vorträgen, die am 19./20. Mai 2006 auf dem Symposium der Hanns-Martin Schleyer-Stiftung in Kiel zu Fragen des deutschen und internationalen Insolvenzrechts gehalten worden sind. Dabei wurden Fragen
Mit dem Inkrafttreten der EuInsVO am 31. Mai 2002 haben die europäischen Mitgliedstaaten erstmals eine verbindliche Vorgabe für die Koordination und Gestaltung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren erhalten. Es besteht nunmehr eine gemeinsame Basis zur Beantwortung der drei klassischen Fragen des Internationalen Insolvenzrechts: die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit, die Abgrenzung der räumlichen Wirkungserstreckung eines im Inland eröffneten Insolvenzverfahrens und die Voraussetzungen für die Anerkennung der Wirkungen eines im Ausland eröffneten Insolvenzverfahrens im Inland. Gleichwohl besteht in wesentlichen Punkten noch eine Diskrepanz zwischen den Anforderungen der europäischen Insolvenzrealität und dem Regelungskonzept der EuInsVO.
Die vorliegende Untersuchung stellt dar, welche Probleme konkret die Sanierung europaweit operierender Unternehmen und Konzerne in der Insolvenz in der Praxis bereitet, und widmet sich der Frage, ob diese Probleme wenn nicht allein durch die Praxis, so durch die nationalen Gesetzgeber im Sinne einer Fortbildung der durch die EuInsVO angestoßenen Entwicklung eines "europäischen Insolvenzrechts" im Wege der Konvergenz gelöst werden können. Nur durch Vergleich unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen lässt sich die Existenz oder die Möglichkeit derartiger Konvergenzbewegungen feststellen. Die Insolvenzrechtssysteme Deutschlands, Österreichs, Englands und Spaniens mit ihren jeweils unterschiedlichen Hintergründen werden für diesen Vergleich herangezogen. Schließlich wird dargelegt, in welcher Weise die EuInsVO und die nationalen Rechte nachreguliert werden sollten, um den Insolvenzpraktikern geeignete Instrumente und Mechanismen für die Bewältigung grenzüberschreitender Unternehmensinsolvenzen an die Hand zu geben.
Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger im Insolvenzverfahren wird seit je her als oberster Grundsatz des Insolvenzrechts angesehen. Dennoch wurde er in keinem deutschen Insolvenzrecht ausnahmslos verwirklicht, auch nicht in der neuen Insolvenzordnung. Der rechtlichen Erörterung bedürfen die Kriterien, nach welchen die Behandlung der Gläubiger im Insolvenzverfahren in zulässiger Weise zu differenzieren ist.
Die zivil- und strafrechtlichen Überschuldungsrisiken im Zusammenhang mit einer Insolvenz knüpfen maßgeblich an den Tatbestand der Überschuldung an. Die Konturen des Überschuldungstatbestandes sind unsicher und umstritten. Die seit der Insolvenzrechtsreform für das Zivilrecht maßgebliche Definition der Überschuldung lässt zahlreiche Fragen der Überschuldungsermittlung offen. Auch die in dem Gesetzesvorhaben zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) geplante Ergänzung des § 19 II InsO zur Frage der Behandlung von Gesellschafterdarlehen schafft nur hinsichtlich einer Detailfrage Sicherheit, hilft aber nicht über die grundlegenden Ermittlungsunsicherheiten hinweg. Die Überschuldung kann daher nach wie vor als eines der umstrittensten Phänomene des deutschen Rechts bezeichnet werden.
Für das Zivilrecht und noch mehr für das Strafrecht ist dieser Zustand schwer erträglich. Dem versucht die vorliegende Arbeit abzuhelfen. Nach Analyse der zugrunde liegenden historischen Entwicklung, Darstellung des zivilrechtlichen wie strafrechtlichen Ist-Zustandes und Auslotung der methodologischen Herangehensweise steht ein Vorschlag, wie nach aktueller Rechtslage der Überschuldungstatbestand bei Insolvenzverschleppung und Bankrott auszulegen ist.
Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Hochschulpreis der Rechtsanwaltskammer München.
Die Finanznot der öffentlichen Hand, insbesondere auch der Kommunen und der Länder ist evident. Sie hat vielfältige Ursachen. Vor diesem Hintergrund wird gelegentlich in der Politik und zunehmend einem Teil der Wissenschaft, insbesondere auch von Vertretern der Wirtschafts- und Finanzwissenschaften, gefordert, zur Behebung der Problematik sei ein dem Insolvenz(plan)verfahren ähnliches Entschuldungsverfahren der Länder und der Kommunen geboten. Die Gläubiger der öffentlichen Hand sollen somit an der Haushaltssanierung beteiligt werden. Die vorliegende Arbeit analysiert die Ausgangslage des Systems der Insolvenzunfähigkeit öffentlich-rechtlicher Organisationen in der Bundesrepublik und überprüft verschiedene Modelle und Vorschläge zu Entschuldungskonzepten von Gebietskörperschaften bzw. Staaten. Ein rechtsvergleichender Blick rundet die Darstellung ab.
Der vorliegende Band enthält eine systematische Gesamtsicht der höchstrichterlichen Judikatur des Bundesgerichtshofs zu der seit dem 01.01.1999 geltenden neuen Insolvenzordnung. Dabei wird nachgezeichnet, wie der BGH diesem Rechtsgebiet, welches in den vergangenen sieben Jahren durch die Einführung neuer Rechtsinstitute, die Übernahme von Regelungen aus anderen Rechtsordnungen, vielfältige neue Gesetze und deren Änderungen in Unruhe versetzt worden ist, Konturen und systematische Strukturen verliehen hat. Das in dieser Weise "rekonstruierte" System des Insolvenzrechts ist für die insolvenzrechtliche Praxis von besonderer Bedeutung, zielt doch jedes Insolvenzverfahren auf wirtschaftliche Optimierung im Rahmen der Krise eines Rechtsträgers, ist dabei aber eine Erscheinung des Rechts.
Anliegen der Studie ist es, den Zusammenhang des neuen Eröffnungsgrundes der drohenden Zahlungsunfähigkeit einerseits und den neuen Instrumenten der InsO, dem Planverfahren und der Eigenverwaltung andererseits zu beleuchten. Nach den Vorstellungen des Reformgesetzgebers soll das neue Insolvenzrecht Instrumentarien bereitstellen, die es dem Schuldner erlauben, frühzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, um mit den Instrumentarien der Eigenverwaltung und des Insolvenzplanverfahrens sein Unternehmen zu reorganisieren bzw. abzuwickeln. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Rechtslage zwischen den Beteiligten nicht abschließend geordnet. Das Insolvenzverfahren ist als Verfahren selbst das Ordnungsinstrument. Eingehend wird untersucht, wie sich die drohende Zahlungsunfähigkeit als tragender Pfeiler in der Architektonik des Insolvenzverfahrens als Mittel der Verfolgung eigener wirtschaftlicher und rechtlicher Interessen des Schuldners erweist.Die Arbeit zeigt auf, dass es keiner Überprüfung des Insolvenzgrundes bei einem Schuldnerantrag bedarf, wenn dieser mit dem Antrag auf Eigenverwaltung und der Vorlage eines Insolvenzplanes verknüpft ist, sofern dieser auf den Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit gestützt wird. Das Augenmerk des Gerichtes kann in diesen Fällen darauf gerichtet werden, zu prüfen, ob eine ausreichende Masse zur Kostendeckung vorhanden ist. Wenn diese Frage durch das Gericht bejaht werden kann, kann das Verfahren daher eröffnet werden. Ein widerstreitender Vortrag gegenüber den Gläubigern und dem Insolvenzgericht hinsichtlich der drohenden Zahlungsunfähigkeit wird hierdurch vermieden. In der Folge ist sowohl eine Entlastung des Schuldners als auch der Insolvenzgerichte zu erwarten.
Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des Insolvenzrechts. Von den Änderungen betroffen sind die Vorschriften, die die Unternehmensinsolvenz regeln, als auch die Insolvenzverfahren, die über das Vermögen natürlicher Personen eröffnet werden, sowie das Recht der Entschuldung bzw. der Restschuldbefreiung. Der vorliegende Band enthält neben einer Einführung ausführliche Materialien (Synopse, Gesetzesentwürfe) sowie aktuelle Stellungnahmen zu der geplanten umfassenden Reform des Insolvenzrechts. Schwerpunkte der Reform und Einzelfragen werden detailliert erörtert. Mit dieser Zusammenstellung soll die Auseinandersetzung mit den verstreut veröffentlichten Entwürfen und Materialien erleichtert als auch ein kritischer Beitrag zur Reform geleistet werden.
Die Arbeit befasst sich mit dem Verhältnis der vorläufigen Insolvenzverwaltung zur Insolvenzanfechtung im eröffneten Verfahren. Die besonderen Fragestellungen, denen sich die Arbeit widmet, sind sowohl für den vorläufigen Insolvenzverwalter als auch die Gläubiger von großer praktischer Relevanz. Tatsächlich besteht zwischen der Massesicherung und der Gläubigergleichbehandlung im vorläufigen Insolvenzverfahren eine petitio principii. Diese tritt deutlich hervor, wenn an der angefochtenen Rechtshandlung nicht nur der Schuldner, sondern auch der vorläufige Insolvenzverwalter beteiligt ist und sich der Anfechtungsgegner später auf sein Vertrauen in die Rechtsbeständigkeit der Rechtshandlung beruft.
Anliegen der Arbeit ist es, die widerstreitenden Prinzipien vor diesem Hintergrund zum Ausgleich zu bringen. Die verschiedenen Formen der vorläufigen Insolvenzverwaltung, die Bezüge zum Haftungsrecht der §§ 60, 61 InsO und Fragen der Versicherbarkeit des Haftungsrisikos werden berücksichtigt.
Als zentrale Vorschrift des materiellen Insolvenzrechts ist § 103 InsO von hoher praktischer Bedeutung. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter häufig über die Art der Abwicklung einer Vielzahl von gegenseitigen „schwebenden“, d.h. von keiner Partei vollständig erfüllten Verträgen zu entscheiden. Dies gilt insbesondere für Unternehmensinsolvenzen. Ausdrückliche Rechtsfolgen knüpft das Gesetz an die Wahlrechtsausübung nur hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Stellung des Vertragspartners. Darüber hinaus schweigt das Gesetz allerdings über die Rechtsfolgen, die sich aus der Ausübung bzw. Nichtausübung des Wahlrechts nach § 103 InsO ergeben.
Das Wahlrecht des Insolvenzverwalters ist in der Vergangenheit schon häufig Gegenstand wissenschaftlicher Arbeiten gewesen. Im Mittelpunkt dieser Untersuchungen hat indes nur die Rechtslage innerhalb des Insolvenzverfahrens gestanden. Ziel der vorliegenden Arbeit ist deshalb die Untersuchung der zwischen den Vertragsparteien bestehenden Rechtslage, nachdem das Insolvenzverfahren entweder nach vollzogener Schlussverteilung oder nach Inkrafttreten eines Insolvenzplans aufgehoben worden ist.
Ausgangspunkt ist das grundlegende Spannungsverhältnis zwischen vertraglichem Schuldrecht und materiellem Insolvenzrecht und die hiermit verbundene Frage nach den Auswirkungen der Verfahrenseröffnung auf die noch offenen Erfüllungsansprüche. Der Autor stellt die Probleme dar, die sich bei Anwendung der neuesten BGH-Judikatur, nach der die Verfahrenseröffnung nur die "Durchsetzbarkeit" der Erfüllungsansprüche beeinflusst, stellen, und bietet Lösungsvorschläge an. Praxisrelevant sind insbesondere die Schwierigkeiten, die durch die Abkehr von der "Erlöschenstheorie" bei Inkrafttreten von Sanierungsinsolvenzplänen entstehen.
Der vorliegende Tagungsband beruht auf Vorträgen, die auf dem Symposium der Hanns-Martin Schleyer-Stiftung in Kiel zu Neuen Fragen des deutschen und internationalen Insolvenzrechts gehalten worden sind. Sie stellen mehr als eine „Momentaufnahme“ dar. Wiewohl jede einzelne Untersuchung über den Stand und die Probleme von Fragestellungen des gegenwärtigen Insolvenzrechts unterrichtet, machen sie in ihrem Konzert deutlich, dass Insolvenzrecht heute mehr als bloßes Gesamtvollstreckungsrecht ist. Das moderne deutsche ebenso wie das neue europäische Insolvenzrecht (grenzüberschreitender Insolvenzen) zielt darauf, den Beteiligten zur Bewältigung wirtschaftlicher Krisen rechtliche Handlungsspielräume zu öffnen. Es ist damit ein unverzichtbarer Teil der Rechtsordnung moderner, freiheitlicher Gesellschaften.
Das Werk untersucht den Insolvenztatbestand Überschuldung: Wie werden die Interessen von Gläubigern, Gesamtwirtschaft und Gemeinwohl geschützt? Deckt das Vermögen nicht mehr die Verbindlichkeiten, tragen die Gläubiger weitere Verluste. Nun greifen Selbstprüfungspflichten: Das StaRUG beugt einer Überschuldung vor. Anderenfalls folgen Haftung, Antragspflicht, Insolvenz bzw. Schutzschirm.
Das Buch untersucht die Enthaftung von (Fremd-)Geschäftsführern im Insolvenzplanverfahren der GmbH. Hierzu wird jeweils der rechtliche Rahmen für Ansprüche der Insolvenzmasse, abgabenrechtliche Haftungsansprüche und sonstige Ansprüche Dritter gesondert betrachtet. Auf dieser Grundlage und unter Einbeziehung der US-amerikanischen Diskussion zum third-party release im Chapter 11-Verfahren wird eine gesetzliche Neuregelung entwickelt.